Ein ehemaliger syrischer Luftwaffenoberst, Salem al-Salem, steht im Vereinigten Königreich vor Gericht, angeklagt wegen schwerwiegender Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Anklagen, die sich auf Angriffe auf Zivilisten im Jahr 2011 in einem Vorort von Damaskus beziehen, sind bemerkenswert, da sie die erste Anwendung des International Criminal Court Act von 2001 im britischen Recht darstellen. Al-Salem, 58 Jahre alt und wohnhaft im UK, erschien am 10. März 2026 per Videoverbindung aus seinem britischen Wohnsitz und war aufgrund seiner motorischen Neuronenkrankheit stark eingeschränkt. Während der Verhandlung musste er seinen Namen nicht nennen und legte kein Plädoyer ab.

Die Vorwürfe gegen al-Salem sind gravierend: Er wird beschuldigt, für den Tod von drei Personen verantwortlich zu sein, die während der brutalen Niederschlagung pro-demokratischer Demonstranten starben. Diese Ereignisse fanden im Kontext des Arabischen Frühlings statt, als die syrische Regierung beschuldigt wurde, mit äußerster Gewalt gegen die eigene Zivilbevölkerung vorzugehen. Neben den Mordanklagen sind auch Vorwürfe der Folter gegen ihn erhoben worden. Ingesamt muss er sich sieben Straftaten stellen, darunter drei Mordanklagen, drei Folteranklagen und eine Anklage wegen Handlungen im Zusammenhang mit Mord.

Erste Anklagen dieser Art im Vereinigten Königreich

Die britischen Staatsanwälte haben in enger Zusammenarbeit mit dem War Crimes Team der Metropolitan Police Service die Anklagen gegen al-Salem erhoben. Bethan David, Leiterin der Counter Terrorism Division der Crown Prosecution Service, erklärte, dass genügend Beweise vorliegen, um die sieben Anklagen zu stützen. Al-Salem war Teil der syrischen Luftwaffenintelligenz (AFI) und leitete eine Gruppe, die mit der Unterdrückung von Demonstrationen in den Vororten von Damaskus beauftragt war. Die Ermittlungen zu diesem Fall sind komplex und erfordern internationale Zusammenarbeit, wie Commander Helen Flanagan von CTP London betont.

Der Chief Magistrate Paul Goldspring wies einen Antrag der Verteidigung zurück, der die Anonymität von al-Salem wahren wollte. Goldspring stellte klar, dass die Nennung von al-Salem kein erhöhtes Risiko für ihn darstelle. Aufgrund seines Gesundheitszustands wurde al-Salem gegen Kaution entlassen, muss jedoch zu Hause bleiben. Der Fall wird nun am 13. März 2026 vor dem Central Criminal Court weiterverhandelt.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Völkerrecht

Der Fall von al-Salem wirft ein Licht auf die Definition und die rechtlichen Rahmenbedingungen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die im Völkerstrafrecht verankert sind. Diese Verbrechen sind gekennzeichnet durch einen ausgedehnten oder systematischen Angriff auf eine Zivilbevölkerung. Der Begriff wurde erstmals im Londoner Statut des Internationalen Militärgerichtshofs 1945 festgelegt und ist heute unter Artikel 7 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) verankert. Verbrechen gegen die Menschlichkeit umfassen unter anderem Mord, Folter, ethnische Ausrottung und Verfolgung aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen.

Die Möglichkeit, solche Verbrechen auch außerhalb bewaffneter Konflikte zu verfolgen, ist ein bedeutender Schritt in der internationalen Rechtsprechung. In Deutschland sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) strafbar, während in der Schweiz seit 2011 ein eigener Straftatbestand existiert. Die Verfolgung dieser Verbrechen ist entscheidend für die Gerechtigkeit und die Wahrung der Menschenrechte weltweit.

Insgesamt zeigt der Fall von Salem al-Salem, wie wichtig internationale Zusammenarbeit und rechtliche Rahmenbedingungen sind, um Täter von Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Verantwortung zu ziehen, egal wo diese Verbrechen begangen wurden. [Breitbart] [CPS] [Wikipedia]